Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Rücksicht auf Klima und Natur spielen in der Politik eine immer größere Rolle. Die Europäische Union will bis 2050 klimaneutral sein – Deutschland sogar bis 2045. Besonders auf den Verkehr kommt es bei diesem Vorhaben an, denn der Verkehrssektor ist der drittgrößte Verursacher von CO2-Emissionen. So entstanden in 2020 146 Tonnen CO2, die unmittelbar in unsere Atemluft übergehen. Wer beispielsweise mit seinem PKW täglich zur Arbeit fährt, die 7 km entfernt liegt, emittiert dadurch lokal 527 kg C02. Im Vergleich dazu produziert ein E-Roller oder E-Scooter keinen Kohlenstoff und belastet dadurch auch nicht die Luft in der unmittelbaren Umgebung.

Nachhaltigkeit und Lebensqualität lassen sich allerdings nicht nur durch die CO2-Belastung messen. Besonders in Innenstädten fühlen sich viele Menschen durch den Lärm gestört, die PKWs und Kleinstfahrzeuge erzeugen. Obwohl die Gesetze zur Geräuschemission häufig verschärft wurden, dürfen selbst moderne Verbrenner-Roller 71 Dezibel laut sein. Das entspricht ungefähr einem laufenden Staubsauger direkt neben Ihnen. Währenddessen sind E-Roller sehr leise. Der Großteil der Geräusche kommt von den Reifen, die über die Straße rollen. Der Motor selbst gibt fast gar keinen Mucks von sich. Aktuelle Modelle kommen dabei auf ca. 40 Dezibel. Das ist ungefähr soviel, wie ein Kühlschrank, der zum Kühlen ansetzt oder ein leises Flüstern.

Forschung und Entwicklung

Wir testen seit Anfang 2019 in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Kiel einen Elektromotor für eine Segelyacht. Es ist in einer X-99 fest eingebaut. Ziel ist es, auch auf dem Wasser die Stickoxidbelastung zu verringern und einen verlässlichen leichten Motor für die Hafenmanöver als auch für längere Flautenphasen zu testen. Bisher übertrifft der Innenborder unsere Erwartungen. Er fährt zuverlässig wie ein Diesel, allerdings nahezu lautlos und viel agiler.

E-Mobilität Studien

The Life Cycle Energy Consumption and Greenhouse Gas Emissions from Lithium-Ion Batteries
Elektroautos nur sinnvoll mit 100 % Ökostrom?

Batterieverordnung

Information zur Batterieverordnung Im Zusammenhang mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden. Die Rücksendeadresse finden Sie im Impressum. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.

In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: “CD” steht für Cadmium, “Bb” für Blei und “Hg” für Quecksilber.

Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung Entsprechend der europäischen Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Die Fahrzeuge, das Ladegerät sowie die Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Bitte entsorgen Sie daher die Geräte über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde. Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt. Bitte beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zur Batterieverordnung!