Hier haben wir dir eine Auswahl an verschiedenen Förderungen für E-Roller in Deutschland
zusammengestellt. ACHTUNG! Die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten können sich jederzeit
ändern. Oftmals geschieht dies, wenn die Förderbudgets aufgebraucht sind. Prüfen Sie am besten vor
jedem Kauf eines E-Rollers, ob die Förderung aktuell noch angeboten wird.


Bundesweit – THG Prämie

Jeder Käufer eines E-Rollers/E-Motorrads ab 45 km/h kann in Deutschland bis zu 300,00 € im Jahr für sein Gefährt bekommen.

Wir organisieren dieses persönlich für Euch beim Kauf. Die Beträge liegen meistens zwischen 300,00 bis 400,00 € im Jahr. Wir brauchen lediglich eine Kopie Deines Fahrzeugscheins und ein wenig Zeit.

Interesse? Dann schickt uns einfach eine Mail


Aachen – bis zu 500,00 € Förderung

Die Stadt Aachen fördert die Anschaffung von Elektro-Motorrollern und Elektro-Lastenrädern mit bis zu 500,00 €.

Das Förderprogramm gilt nur für Kunden, die den StromSTAÖkoPlus-Tarif der STAWAG beziehen.

Telefon: 0241 181-1410
E-Mail: elektromobilitaet@stawag.de

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Baden-Baden – 100,00 € Förderung

Die Stadt Baden-Baden fördert die Anschaffung von Elektro-Motorrollern mit 100,00 €.

Das Förderprogramm gilt nur für Kunden der Stadtwerke Baden-Baden und die Förderung kann nur einmal pro Haushalt und Jahr bewilligt werden.

Telefon: 07221 277-553

 
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Berlin – 500,00 € Förderung

In Berlin werden mit dem Förderprogramm “Wirtschaftsnahe Elektromobilität” finanzielle Anreize geschaffen, auf E-Mobilität umzusteigen. Das gilt auch für alle E-Roller und E-Bikes. Der Zuschuss beträgt satte 500,00 €!

Telefon: 030 2125-4480
E-Mail: welmo@ibb-business-team.de

 
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Friedrichshafen – bis 1.000,00 € Förderung

In Friedrichshafen werden beim Kauf eines Elektrorollers oder eines Lastenrades mit Elektrounterstützung bei Verwendung von Ökostrom bzw. Eigenstrom bis zu 1.000,00 € (20 % des Kaufpreises) gefördert.
Es werden nur Neufahrzeuge einschließlich Vorführ­fahrzeuge gefördert, keine Gebrauchtfahrzeuge.

Telefon: 07541/203-4641
E-Mail-Adresse: b.maier@friedrichshafen.de

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Fürstenfeldbruck – bis zu 950,00 € Förderung

In Fürstenfeldbruck werden 25% der Anschaffungskosten und bis zu 750,00 € für den Kauf eines unserer Elektroroller-Modelle (Bruttokaufpreis) bezuschusst. Zudem sind zusätzliche 200,00 € Klimaprämie möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Strom aus 100 % erneuerbaren Energien bezogen wird.

Telefon: 08141 281-2001

 
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Heidelberg – bis zu 1000,00 € Förderung

Heidelberg unterstützt mit diesem Förderprogramm alternative Antriebe zum Schutz der Umwelt und des Klimas. Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge tragen dazu bei, die Luft- und Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in Heidelberg zu reduzieren.

Die Förderung erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von 10% des Kaufpreises, maximal 1.000,00 € pro Fahrzeug. Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug von CO2-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

 
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Land Niedersachsen – bis zu 800,00 € Förderung

Niedersachsen will in eine klimafreundliche Zukunft investieren.

Das Niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium fördert bis 2024 den Kauf von Lastenrädern. Für das Programm stehen 2022 800.000,00 € zur Verfügung. Die Anträge können über die NBank gestellt werden. Gefördert werden Lastenräder für den Sharing-Bereich sowie auch Lastenräder für Privatpersonen. Dabei liegt die Förderung für Lastenräder ohne elektrische Unterstützung bei 400,00 € und für E-Lastenräder bei 800,00 €.

 
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Limburg – bis zu 900,00 € Förderung

Mit dem Förderprogramm Elektromobilität „Limburg elektrisiert“ zahlt die Stadt Limburg zwischen 200,00 und 900,00 €. Zusätzlich gibt es einen Ökobonus und einen Abwrackbonus. Private und gewerbliche Fahrzeuge können gefördert werden.

Pro Antragsteller können pro Kalenderjahr jeweils bis zu 2 Fahrzeuge gefördert werden.

Telefon: 06431 203-261

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München – bis zu 1.200,00 € Förderung

Wenn Du in München wohnst oder Deinen Firmensitz in München hast, kannst du eine Förderung zur Anschaffung von Elektroleichtfahrzeugen (EG-Klasse L1e bis L7e) beantragen. Zusätzlich gibt es einen Abwrackbonus in Höhe von 500,00 €, wenn nachweislich ein mit Benzin- oder Dieselkraftstoff betriebenes Fahrzeug abgewrackt wird.

Die Gesamtförderhöhe pro Fahrzeug – mit Boni – beträgt maximal
60 % der Nettokosten.

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Regensburg – bis zu 1000,00 € Förderung

Die Förderung von Elektrofahrzeugen aller Art ist ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Elektromobilität in Regensburg. Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verminderung von Luftschadstoffen. Insbesondere bei Geschwindigkeiten bis zu ca. 40 km/h und bei Anfahrvorgängen sind Elektrofahrzeuge. Damit sinkt vor allem die Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger von Regensburg.

Die Stadt fördert 25 % des Netto-Kaufpreises bzw. 25 % der Netto-Leasingkosten bis max 1.000,00 €.

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Stuttgart – 600,00 € Förderung

Das Umsteigen auf Elektromobilität für die Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart soll attraktiver und eine echte Alternative werden. So auch mit der „E‐Zweirad Umweltprämie“. Voraussetzung ist, dass ein auf sich zugelassenes/versichertes Zweitakter‐Zweirad endgültig außer Betrieb genommen wird.

Zweitakter produzieren je nach Substanz und Fahrzeugtyp 20 bis 200 Mal höhere Schadstoffe aus als Autos. Ähnliches gilt für die Lärmbelastung.

Die Stadt Stuttgart zahlt einen Förderbetrag in Höhe von 600,00 €.

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Sylt – 250,00 € Förderung

Als EVS Kunde können Sie eine Förderung von 250,00 € für einen E-Roller (jeweils mit EVS-Werbung) beantragen. Zusätzlich bekommen Sie auf Sylt für das Laden Ihrer E-Mobile an Ihrem privaten Anschluss den Jahresstromverbrauch  gutgeschrieben. Das sind für einen  E-Roller 25,00€ pro Jahr.

Die EVS ist gemeinsam mit 36 weiteren kommunalen Partnern an demPilotprojekt „ecconect Germany“beteiligt, das der Umsetzung bundesweiter Elektromobilität dient.

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