Bundesrat stimmt heute zu – 125er-Führerschein für Autofahrer

Der Deutsche Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Inhaber von Autoführerscheinen dürfen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben (4 Theorie, 5 Praxis). Dann dürfen Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS gefahren werden, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
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