Elektrokleinstfahrzeugverordnung vom Bundesrat gebilligt am 17.05.2019

Bis zur endgültigen Verabschiedung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis für E-Scooter vorschreibt, gibt es derzeit derzeit nur wenige legal zu fahrende E-Scooter in Deutschland. Es sind z.B. der BMW, Metz Moover und der Kumpan 1953. Bei jeder Fahrt sind mitzuführen:
  • Das Fahrzeug Datenblatt
  • Die personifizierte Ausnahmegenehmigung (kommt von der Versicherung)
  • Der Führerschein (mind. Mofa)
​Ein nicht vorhanden sein dieser Unterlagen während der Fahrt führt aktuell zum Fahren ohne Betriebserlaubnis.
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am Infopost. Setze ein Lesezeichen auf den permalink.
Chat Icon