- Das Fahrzeug Datenblatt
- Die personifizierte Ausnahmegenehmigung (kommt von der Versicherung)
- Der Führerschein (mind. Mofa)
Infopost
Elektrokleinstfahrzeugverordnung vom Bundesrat gebilligt am 17.05.2019
Bis zur endgültigen Verabschiedung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis für E-Scooter vorschreibt, gibt es derzeit derzeit nur wenige legal zu fahrende E-Scooter in Deutschland. Es sind z.B. der BMW, Metz Moover und der Kumpan 1953. Bei jeder Fahrt sind mitzuführen: