Zulassungsstelle verschläft E-Mobilität

Zulassungsstelle: “Ihr Fahrzeug können wir ohne Angabe der Emissionswerte leider nicht zulassen.” Kunde: “Aber es ist doch ein Elektrofahrzeug. Der Roller emittiert keine Schadstoffe lokal.” Zulassungsstelle: “Es tut mir Leid, aber wir haben unsere Anweisungen. Außerdem finde ich hier keine Angabe, dass es sich um ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug handelt. Sie können zum TÜV gehen, Ihre Angaben sich bestätigen lassen und dann gerne noch einmal wieder kommen.” Der TÜV bescheinigt die Angaben und versichert auch, dass der Hubraum des Elektromotors “Null” sei. Wir senden dem Antragstelle noch ein Schreiben, indem steht, dass der NIU NGT neben der Betriebsgenehmigung (COC) über keinen Fahrzeugbrief verfügt. Er wird als Kleinkraftroller zugelassen. Nach vielen Stunden sind letztlich alle froh. Der Elektroroller hat ein Hamburger Kennzeichen bekommen. Für Hamburger haben wir einige Informationen hier zusammengestellt. Hinweis:
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